Ich biete die folgenden Dienstleistungen an:
Baurechtsprüfungen von Brandmeldeanlagen
Prüfungen vor erster Inbetriebnahme
Prüfungen nach wesentlichen Änderungen
Wiederkehrende Prüfungen
Baurechtsprüfungen von Alarmierungsanlagen
Prüfungen vor erster Inbetriebnahme
Prüfungen nach wesentlichen Änderungen
Wiederkehrende Prüfungen
Prüfungen von Brandwarnanlagen, wenn die Prüfung im Baugenehmigungsbescheid vorgeschrieben ist.
Unterstützung in der Planungs- und Bauphase von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Ganz wichtig!
Die Bauherrin oder der Bauherr oder die Betreiberin oder der Betreiber haben
1. die erforderlichen Unterlagen für die Prüfungen bereitzuhalten
2. die erforderlichen Vorrichtungen und fachlich geeigneten Arbeitskräfte bereitzustellen (Wartungsfirma)
Das bedeutet für Sie:
Unter anderem sind folgende Unterlagen bereitzustellen:
- Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
- Brandschutzkonzept in genehmigter Form
- Verwendbarkeitsnachweise, Anwendbarkeitsnachweise
- Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte,
Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung
- Anlagen- bzw. Funktionsbeschreibung z. B. in Form von Brandmelde- bzw. Alarmierungskonzepten
- Prüfberichte der zuletzt durchgeführten Prüfungen
- Errichtungs- und Instandhaltungsnachweise (z. B. Prüfbücher)
- Messprotokolle über die Sprachverständlichkeit für Alarmierungsanlagen
Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!